Die neun Gebote Erhebungshinweise

  1. Jede Verkaufsstelle darf pro Quartal nur einmal erhoben werden.
  2. Gibt es von einer Kette mehrere Verkaufsstellen an einem Ort (z.B. im Bahnhof) dürfen diese auch erhoben werden.
  3. Stets den günstigsten (Single) Espresso erheben.
  4. Nur allgemein zugängliche Verkaufsstellen erheben (z.B. nicht in Betriebsrestaurants).
  5. Nur verifizierte und aktuelle Angaben erheben, z.B. keine Preise aus alten Speisekarten.
  6. Temporär verfügbare Verkaufsstellen, z.B. auf Wochenmärkten, dürfen erhoben werden, müssen aber entsprechend gekennzeichnet werden.
  7. Adresse und Bezeichnung immer aus den Vorschlägen von OSM übernehmen.
  8. Keine eigenen Ergänzungen bei der Bezeichnung vornehmen (z.B. Bäcker Müller bei mir um die Ecke), ggf. das Kommentarfeld nutzen.
  9. Nur den Ortsnamen eintragen, ohne Ergänzungen wie Stadtteile etc.