Die neun Gebote Erhebungshinweise
- Jede Verkaufsstelle darf pro Quartal nur einmal erhoben werden.
- Gibt es von einer Kette mehrere Verkaufsstellen an einem Ort (z.B. im Bahnhof) dürfen diese auch erhoben werden.
- Stets den günstigsten (Single) Espresso erheben.
- Nur allgemein zugängliche Verkaufsstellen erheben (z.B. nicht in Betriebsrestaurants).
- Nur verifizierte und aktuelle Angaben erheben, z.B. keine Preise aus alten Speisekarten.
- Temporär verfügbare Verkaufsstellen, z.B. auf Wochenmärkten, dürfen erhoben werden, müssen aber entsprechend gekennzeichnet werden.
- Adresse und Bezeichnung immer aus den Vorschlägen von OSM übernehmen.
- Keine eigenen Ergänzungen bei der Bezeichnung vornehmen (z.B. Bäcker Müller bei mir um die Ecke), ggf. das Kommentarfeld nutzen.
- Nur den Ortsnamen eintragen, ohne Ergänzungen wie Stadtteile etc.